Zeglingen
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Wahlen & Abstimmungen

Briefliche Stimmabgabe

Gemäss Änderungen des Gesetzes über die politischen Rechte per 1.1.2023 gilt folgendes: Die Stimmabgabe ist bis zur Öffnung der Wahllokale am Wahl- oder Abstimmungstag möglich (und nicht mehr nur bis um 17.00 Uhr am Vortag).

Bei der brieflichen Stimmabgabe muss der Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben sein, sonst ist der der Stimm- und Wahlzettel ungültig. Bei einer Postaufgabe ist das Stimm-Couvert zwingend zu frankieren. Wird das Couvert direkt im Briefkasten der Gemeindeverwaltungen der jeweiligen Gemeinde eingeworfen, erübrigt sich eine Frankatur.

 

Ãœbersicht Abstimmungen im Kanton Basel-Landschaft

Gemeindeverwaltungsverbund Rü-Ki-Ze

Gemeinden Rünenberg, Kilchberg und Zeglingen
Wenslingerstrasse 2
4495 Zeglingen

T: 061 983 03 43

info@ruekize.ch

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Dienstag:      09.00 –11.00 Uhr / 15.00-18.30 Uhr
Donnerstag: 09.00 –11.00 Uhr